ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGuNGEN

1. Vertragsschluss und Projektumfang

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte durch Olga Slabenko mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing, Schulungen und Werbevermittlung mit ihren Kunden schließt (Projekt). Entgegenstehend den AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Olga Slabenko nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.

1.2 Der Vertragsschluss mit Olga Slabenko erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von Olga Slabenko detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist Olga Slabenko nicht mehr an das Angebot gebunden.

1.3 Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen in welchem er Olga Slabenko seine Wünsche und Optionsausübungen im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Wird Olga Slabenko das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt Olga Slabenko dem Auftraggeber per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, dem der Auftraggeber zustimmen muss.

2. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt

2.1 Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2 dieser AGB nach dem jeweiligen Auftrag unter Berücksichtigung des Briefings gem. Ziff. 1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie

Produktionsplanung und -überwachung, Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Multimediaproduktion und Programmierarbeiten, Shootings, Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden in der Regel unter Bezugnahme auf die Originalbelege an den Auftraggeber weiterberechnet.

2.2 Der Auftraggeber kann, während eines Projekts, Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit Olga Slabenko vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von Olga Slabenko nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern Olga Slabenko dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.

2.2.3 Nachgereichte Änderungen an dem Projekt, die im Briefing nicht enthalten waren, oder Inhalte, die bereits freigegeben wurden und die es zu ändern gilt, gelten als Korrekturschleife. Innerhalb des Angebots sind drei Korrekturschleifen, die jeweils 1h Arbeit entsprechen, enthalten. Alles darüber hinaus wird geregelt wie in Absatz 2.2 oder wird als weitere Korrekturschleife mit einem Stundensatz von 75€ berechnet.

2.3 Der Auftraggeber wird Olga Slabenko nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch Olga Slabenko. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

3. Vergütung

3.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann Olga Slabenko neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.2 Olga Slabenko ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/2 nach Auftragserteilung, 1/2 nach Abschluss des Projekts.

4. Stornierung

4.1 Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde Olga Slabenko alle dadurch anfallenden Kosten und stellt Olga Slabenko von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

4.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung, sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

  • nach Vertragsabschluss: Storniert der Kunde den Auftrag nach Vertragsabschluss, jedoch vor Projektbeginn, behält Olga Slabenko sich vor, 10% des Auftragsvolumens als Aufwandsentschädigung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen, sofern noch keine Anzahlung geleistet wurde.

Bereits geleistete Anzahlungen werden abzüglich der eben genannten Aufwandsentschädigung an den Kunden zurückerstattet.

  • nach Projektbeginn: Sobald Olga Slabenko mit den Arbeiten am Projekt begonnen hat, besteht im Falle einer Stornierung kein Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

5. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

6. Urheberrechte, Nutzungsrechte

6.1 Die im Rahmen eines Projekts von Olga Slabenko oder ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

6.2 Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung.

6.3 Olga Slabenko darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.olga-slabenko.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden.

7. Haftung

7.1 Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.

7.2 Olga Slabenko bietet keine Rechtsberatung. Sollte im Falle der Webseitenentwicklung ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitgestellt und eingebettet werden, wird der Auftraggeber diese im eigenen Ermessen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Eigene AGBs werden vom Auftraggeber falls nötig geliefert und von Olga Slabenko auf der Webseite eingebunden.

Im Falle einer Abmahnung übernimmt Olga Slabenko keine Haftung.

7.3 Sollten Dritte Olga Slabenko wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Webseite resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

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